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Wettbewerbsrecht / Heilmittelwerberecht

Das klassische Wettbewerbsrecht im engeren Sinne dient der Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen. Es schützt Mitbewerber, Verbraucher und andere Marktteilnehmer. Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen können zum Beispiel Produktnachahmungen, irreführende, vergleichende, behindernde, anlehnende oder rufschädigende Werbung, Preisangaben, die Abwerbung von Personal und vieles mehr sein. Besondere Bestimmungen gelten für die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetika und Lebensmittel.

Unsere Leistungen:

  • Beratung in allen wettbewerbsrechtlichen / heilmittelwerberechtlichen Fragen,
  • Prüfung Ihrer Werbemaßnahmen und Produktaufmachungen bereits vor deren Veröffentlichung
  • Entwicklung von Angriffs- oder Verteidigungskonzepten,
  • Führen von wettbewerbsrechtlichen Verletzungsprozessen vor den deutschen Zivilgerichten

  

 

 

Was aber helfen 
die edelsten Rechte dem, 
der sie nicht handhaben kann?

Jacob Grimm (1785 - 1863)

 

 

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