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Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt den Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst in der Nutzung des Werkes und in seiner geistigen und persönlichen Beziehung zu seinem Werk. Es entsteht unmittelbar mit der Schöpfung des Werkes, also ohne dass es einer Anmeldung und Eintragung bedarf.

Unsere Leistungen:

  • Beratung in allen urheberrechtlichen Fragen,
  • Führen von urheberrechtlichen Verletzungsprozessen vor den deutschen Zivilgerichten
  • Konzeption, Verhandlung und Durchsetzung von Nutzungsverträgen.

  

 

 

Was aber helfen 
die edelsten Rechte dem, 
der sie nicht handhaben kann?

Jacob Grimm (1785 - 1863)

 

 

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